Allgemeine Geschäftsbedingungen der Moves Fitness,- Gesundheits- und Wellnessclub GmbH & Co. KG, im folgenden Text Moves genannt.
Moves ist zur Änderung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Dies gilt nicht für wesentliche Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Änderungen werden wirksam, wenn Moves das Mitglied auf die Änderung hinweist und ihm die geänderte Fassung zur Verfügung stellt und das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen widerspricht. Moves wird das Mitglied vor Beginn dieser Sechs-Wochen-Frist auf die Bedeutung eines fehlenden Widerspruchs hinweisen. Widerspricht das Mitglied, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
Vertragsbestandteil ist die im Moves aushängende Hausordnung.
Ein Vertrag mit Moves kommt durch deren Annahme eines „Antrags auf Mitgliedschaft“ zustande. Der Antrag des Mitglieds gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, gerechnet ab Entgegennahme des Antrags durch Moves, in Textform gegenüber dem Mitglied abgelehnt wird.
Der Tarif Moves Basic hat je nach Vereinbarung eine Grundlaufzeit von zwölf oder von vierundzwanzig Monaten. Beginnt die Mitgliedschaft während eines laufenden Monats, verlängert sich die Grundlaufzeit um die verbleibenden Tage bis zum Ende dieses laufenden Monats (beginnt die Mitgliedschaft also zum Beispiel am 19.05. eines Jahres, endet die zwölfmonatige Grundlaufzeit am 31.05. des Folgejahres). Nach Ablauf der Grundlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Die Tarife Moves Advance und Moves Young sind monatlich kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende.
Für Mitgliedschaften, die vor dem 01.03.2022 geschlossen wurden, gilt: Nach Ablauf der Grundlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um weitere sechs Monate, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
Eine Kündigung bedarf der Textform. Etwaige dem Mitglied von Moves gewährte Freimonate verlängern die Vertragslaufzeit entsprechend.
Die Parteien können die Mitgliedschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen. So berechtigt zum Beispiel ein grober Verstoß gegen die Hausordnung oder die Einnahme unerlaubter Substanzen, wie beispielsweise anabole Substanzen sowie Stimulanzien (gemäß aktueller NADA-Verbotsliste), Moves zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft. Moves ist ferner zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages in Verzug ist, der die Höhe von zwei Monatsbeiträgen erreicht.
Kündigt Moves aus wichtigem Grund, kann Moves den für die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeitrag mit sofortiger Fälligkeit als Schadenersatz geltend machen, es sei denn, das Mitglied hat die Kündigung nicht verschuldet oder es weist nach, dass Moves überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Das Mitglied ist berechtigt, die Fitnessgeräte, die Kursräume, den Saunabereich sowie die Umkleideräume und Duschen von Moves zu den offiziellen Öffnungszeiten zu nutzen. Diese Nutzungsrechte sind durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Alle anderen Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere die Nutzung der Solarien, müssen zusätzlich bezahlt werden. Der Umfang des Leistungsangebotes ergibt sich aus den Angaben unter darkseagreen-squirrel-776855.hostingersite.com.
Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.
Wird es Moves aus Gründen der höheren Gewalt unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz beziehungsweise Ersatzstunden.
Ist das Mitglied länger als zwei Monate aufgrund von Krankheit gehindert, das Studio zu nutzen, ist es ab dem Zeitpunkt der Vorlage eines ärztlichen Attests über den Grund seiner Hinderung für die weitere Dauer seiner Hinderung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum der Befreiung von der Beitragspflicht, jedoch maximal um ein Jahr. Dieses Recht, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen, lässt das Recht des Mitglieds zur außerordentlichen Kündigung seines Vertrages unberührt.
Der personalisierte Moves-Mitgliedsausweis wird gegen Zahlung ausgehändigt. Der Zugang zum Studio ist nur mit dem Moves-Mitgliedsausweis möglich. Der Moves-Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Jeder Verlust oder jede Beschädigung des Moves-Mitgliedsausweises ist Moves unverzüglich zu melden. Bei Verlust oder Beschädigung ist ein neuer Moves-Mitgliedsausweis kostenpflichtig zu erwerben. Bei Verlust des Spindschlüssels wird eine Gebühr von 10,00 Euro berechnet.
Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus, spätestens zum 5. Werktag eines Monats, per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Im ersten vollen Kalendermonat der Mitgliedschaft werden zusätzlich der anteilige Betrag für den ersten Monat, die Starterpauschale sowie eine Kaution für den Moves-Mitgliedsausweis eingezogen.
Wird eine Lastschrift aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht eingelöst oder zurückbelastet, ist Moves berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und Ersatz der dadurch entstehenden Kosten zu verlangen. Moves berechnet hierfür pauschal 15,00 €. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
Kommt das Mitglied mit einer monatlichen Rate länger als zwei Monate schuldhaft in Verzug, so wird der Gesamtbetrag für die Restlaufzeit des Vertrages fällig; die in der Aufteilung auf Monatsbeiträge liegende Stundung entfällt. Moves behält sich vor, offene Beträge über einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen einzuziehen.
Moves behält sich vor, dem Mitglied den Zutritt zum Studio zu verweigern, solange sich das Mitglied mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Verzug befindet.
Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist Moves berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend der Erhöhung anzupassen. Entsprechendes gilt bei einer Währungsumstellung. Moves wird dem Mitglied die Anpassung in Textform mitteilen.
Sachbeschädigungen im Moves werden auf Kosten dessen behoben, der sie schuldhaft verursacht hat. Wer gegen die Hausordnung verstößt, insbesondere Dritte in ihrer Nutzung beeinträchtigt, kann ein Hausverbot erhalten. Er ist im Falle einer fristlosen Kündigung zum Schadensersatz verpflichtet.
Moves haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Moves, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Moves der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Moves übernimmt keine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geldbeträge, soweit Moves den Verlust nicht zu vertreten hat.
Es ist nicht gestattet, mitgebrachte Getränke oder andere Nahrungsmittel auf der Trainingsfläche, in den Kursräumen, im Bistro, dem Ruheraum oder dem Saunabereich zu verzehren.
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Von diesem Vertrag abweichende Bestimmungen sowie etwaige Nebenabreden bedürfen der Textform.
Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
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